geänderte Regeln bei den Vereinsfischen Drucken

AngelBei den Vereinsfischen gibt es ab dem Angeljahr 2012 Geänderte Regeln:

 

Ab diesem Jahr gibt es 3 Änderungen im Reglement der Vereinsfischen. Die Änderungen wurden in der Januarversammlung vorgeschlagen, diskutiert und einstimmig angenommen.

 

1. Sportfischer und Senioren fischen bei den Vereinsfischen an derselben Strecke. Grund: geringere Beteiligung, weniger Strecken (Brühler Buhnen), weniger Aufwand.

2. Gutscheine, die bei einem Gemeinschaftsfischen nicht unter den fängigen Anglern verteilt werden, gehen nicht wie bisher in die Ausschüttung des nachfolgenden Fischens ein sondern werden unter den anwesenden Teilnehmern „ohne Fang“ verlost. Teilnehmer mit Fang erhalten wie bisher ihre Gutscheine, auch wenn sie zur Preisverteilung nicht mehr anwesend sind.

3. Gutscheine, die bei Einhaltung obiger Regelung übrig bleiben, werden vernichtet. Dies ist der Fall wenn viele Teilnehmer „ohne Fang“ bei der Preisverteilung nicht mehr anwesend sind.

Hintergrund der Regeländerung:

Bei einem schlechten Fangergebnis bei einem Gemeinschaftsfischen sollen die Sportfreunde belohnt werden, die trotzdem bis zum Ende mit gefischt haben und auch bei der Preisverteilung anwesend sind.

Die alte Regelung hat dagegen vorgesehen, Angler zu bevorteilen, die bei den nachfolgenden Fischen nach einem Fischen mit schlechtem Fang teilgenommen haben.

gez. Jens Fritscher - Sportwart


Änderungen für Schwerbehinderte Mitglieder (mit 50 % und mehr sowie den Merkzeichen G oder aG)

Mitglieder des ASV 1928 e.V. Ketsch, welche Schwerbehindert sind und deren Grad der Behinderung 50 oder mehr Prozent beträgt und mit dem Kennzeichen „G“ für Gehbehindert oder „aG“ für „außergewöhnlich Gehbehindert“ beschieden sind, können auch vor Vollendung des 60.ten Lebensjahres bei den Altsenioren im Anglersee mitfischen. Es soll ihnen aber freigestellt sein, ob sie das wünschen oder nicht. Die Entscheidung, in welcher Gruppe geangelt werden möchte, ist bereits zum Anangeln zu treffen. Eine einmal getroffene Wahl ist im Angeljahr verbindlich, ein Wechsel während des Jahres ist nicht möglich. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist durch Vorlage des Ausweises nachzuweisen.

Es werden keine besonders ausgezeichneten Schwerbehindertenplätze bereitgestellt. Den Angelplatz bestimmt das Los bei der Auslosung. Sofern der geloste Platz eine unzumutbare Härte für den behinderten Angler darstellt ist der Sportwart ermächtigt diesem einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen. Der Angler hat auf die Zuweisung eines neuen Platzes durch den Sportwart keinen Einfluss; das heißt: Er kann und darf den Platz nicht selbst bestimmen.

Hinweis: Das Befahren der Wege oder Rasenflächen zu den Angelplätzen um den Anglersee ist ausdrücklich untersagt.

Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.03.2012

gez. der Vorstand

 


Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. März 2012 um 08:42 Uhr