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    auf der Internetseite des ANGELSPORTVEREIN 1928 e. V. KETSCH am Rhein. Sie finden hier Informationen rund um den Verein und unsere Gewässer. Aktuelle Infos, Terminhinweise und Fotos unserer Aktivitäten sollen dieser Internetseite den Charakter einer Vereinszeitung verleihen.

    Anglersee ASV Ketsch

Ausschreibung / Ankündigung - Vereinsfischen

Fischereierlaubniskarten: Anglersee; Rhein & Neckar

 


Fischereierlaubniskarten - Angelkarten (Stand 1.1.2022)
   
ASV-Vereinsgewässer „Anglersee“ (Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember)
Mit 9 Stunden Arbeitseinsatz € 20,00
Ohne Arbeitseinsatz € 80,00
Kraichbachkarte € 1,50
Schüler, Jugendliche, Rentner und weibliche Mitglieder sind vom Arbeitseinsatz befreit, ebenso Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und dem Merkmal „G“. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen.
 
Die Fangmeldungen für den Anglersee und den Kraichbach sind für alle Arten Anglerseekarten spätestens bis zum 31.12. des Jahres abzugeben (per Post oder Einwurf in den Vereinsbriefkasten oder als Scan an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Die Ausgabe einer Anglerseekarte ist nicht möglich, wenn im Vorjahr eine Anglerseekarte ausgestellt war und keine rechtzeitige, d.h. bis zum Jahresende abgegebene Fangmeldung vorliegt.

 

Pachtgemeinschaft Kurpfalz, (Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember)
 

Angelkarten für nicht organisierte Angler, oder für Angler deren Verein nicht Mitglied der PG Kurpfalz sind, werden vom ASV Ketsch nicht ausgegeben.

Rhein- und Neckarkarte € 65,00
Jugendliche/Schwerbeschädigte € 40,00
Rheinkarte € 35,00
Jugendliche/Schwerbeschädigte

€ 20,00

Neckarkarte
€ 35,00
Jugendliche/Schwerbeschädigte
€ 20,00
Bootskarte Grieshaber See € 15,00
Jugendliche/Schwerbeschädigte € 15,00
Bootskarte Ketscher Baggersee € 15,00
Jugendliche/Schwerbeschädigte € 15,00
Erlaubnisscheine (Angelkarten) werden nur an Besitzer von Jugend-, Jahres- oder Fischereischeinen auf Lebenszeit (mit Nachweis der Fischereiabgabe) ausgegeben. Es ist eine Fangliste zu führen. Zur Gewässerbewirtschaftung werden Daten über den Fischfang benötigt. Dadurch können Veränderungen im Fischbestand und z.B. auch Kormoranschäden erkannt werden. Die Fangliste muss daher korrekt geführt werden und spätestens zum 30. April des Folgejahres zurückgegeben werden.