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Aufnahmeantrag & SEPA‑Lastschriftmandat

Die EU hat seit einigen Jahren die Überweisungen und Lastschriften im Europäischen Zahlungsverkehr neu geordnet und globalisiert. Ab 01.02.2014 gelten nur noch SEPA‑Überweisungen und SEPA‑Lastschriftmandate.

Dies hat zur Folge, dass die bisherige Einzugsermächtigung nicht mehr verwendet werden darf. Zum Einzug von Beiträgen muss ein Mandat des Zahlungspflichtigen vorliegen. Dieses Mandat ist im Vordruck „SEPA‑Lastschriftmandat“ bereits realisiert. Neu ist auch die 22‑stellige Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC). Sollten diese Daten noch nicht bekannt sein, kann die bisherige Kontonummer eingetragen werden. Den Rest besorgen wir.

Ab sofort ist nur noch dieses Formular zu verwenden, da wir unser Verfahren bereits zum 01.04.2013 umstellen werden.


Was geschieht mit den bisherigen Einzugsermächtigungen?

Eine bereits bestehende Einzugsermächtigung kann von uns umgewidmet werden, sodass kein neues Mandat erteilt werden muss. Die Mitglieder werden hierüber nochmals ausführlich informiert, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Wenn noch Fragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit uns auf. Unser Hauptkassier gibt gerne Auskunft.


Mitteilungen über Adressenänderungen oder eine neue Bankverbindung

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben (Umzug), bitten wir dies dem Verein bzw. dem Hauptkassier mitzuteilen. Der einfachste Weg ist ein Mail an den ASV über Hier erreichen Sie uns!.

Haben Sie eine neue Bankverbindung, ist die Erteilung eines neuen SEPA‑Lastschriftmandates erforderlich. Sie können sich den Vordruck hier herunterladen. Beachten Sie auch die obigen Hinweise dazu.


Arbeitseinsätze

Arbeitseinsätze sind im Veranstaltungskalender abrufbar. Hier klicken.


Angelkarten & Bestimmungen zu den Angelkarten