Jugendfischereischein (ab 7 Jahren)
Ab dem 7. Lebensjahr kannst du in Baden‑Württemberg den Jugendfischereischein beim zuständigen Amt gegen eine Gebühr erwerben. Dieser Schein muss beim Angeln immer mitgeführt werden.
Mit dem Jugendfischereischein darfst du nur in Begleitung einer volljährigen Person angeln, die einen gültigen Fischereischein besitzt.
Fischerprüfung (ab 16 Jahren)
Wenn du nach deinem 16. Lebensjahr weiterhin angeln möchtest, musst du die Fischerprüfung ablegen. Erst danach erhältst du den regulären Fischereischein.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung findest du auf der Website des Landesfischereiverbandes Baden‑Württemberg.